Handyvertrag oder Stromvertrag: Ausweiskopie wirklich nötig?
Wo das Gesetz die Identifizierung vorschreibt, wo es nur Firmenpolitik ist — und warum ein Mobilfunkanbieter ein schlechter Ort für einen vollständigen Scan ist.
Kurze Antwort
- Prepaid ist gesetzlich geregelt, der Vertragsmobilfunk nicht — nur bei der Prepaid-Freischaltung schreibt § 172 Abs. 2 TKG die Überprüfung am Dokument vor.
- Identifizieren heißt nicht Kopie speichern. Das VG Köln hat die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene Übermittlung einer Ausweiskopie aufgehoben.
- Identitätsprüfung und Bonitätsprüfung sind zwei Anfragen in einem Formular — für die Bonität genügen Name, Anschrift und Geburtsdatum.
- In der Schweiz gilt das Gegenteil: Art. 20a VÜPF verlangt seit 2024 ausdrücklich eine gut lesbare elektronische Kopie des Originaldokuments.
Der Mobilfunkanbieter will einen Scan des Personalausweises, bevor die SIM freigeschaltet wird. Der Stromversorger will dasselbe, bevor der Zähler auf Ihren Namen läuft. Die beiden Anfragen sehen gleich aus und sind rechtlich fast nie dasselbe — und genau das entscheidet, ob Schwärzen hier hilft oder den Vorgang blockiert.
Schreibt das Gesetz eine Ausweiskopie für die SIM-Karte vor?
Für Prepaid gibt es tatsächlich eine Pflicht. § 172 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet Anbieter von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten, die Richtigkeit der erhobenen Daten — Name, Geburtsdatum, Anschrift — vor der Freischaltung anhand eines Ausweisdokuments zu überprüfen. Welche Verfahren dafür zulässig sind, legt die Bundesnetzagentur fest; seit Ende 2022 müssen die Verfahren zusätzlich von einer akkreditierten Stelle konformitätsbewertet sein.
Achten Sie darauf, was dort steht — und was nicht. Verlangt wird die Überprüfung am Dokument, nicht ein dauerhaft gespeichertes Bild davon. Das ist keine Wortklauberei: Das Verwaltungsgericht Köln hat 2020 genau diese Vorgabe der Bundesnetzagentur aufgehoben, wonach eine Kopie des Personalausweises von einem Dritten an den Diensteanbieter zu übermitteln sei — sie war von der gesetzlichen Ermächtigung nicht gedeckt und stand im Konflikt mit dem Personalausweis- und dem Passgesetz. Eine doppelte Prüfpflicht des Anbieters gibt es seither ebenfalls nicht.
Für den Vertragsmobilfunk existiert gar keine solche Prüfpflicht. § 172 Abs. 1 TKG verlangt nur, dass die Bestandsdaten erhoben werden. Dass Sie sich trotzdem ausweisen sollen, liegt am Vertrag und an der Bonitätsprüfung — ein realer Grund, aber kein gesetzlicher Erfassungszwang.
Bei Prepaid liegen Sie damit auf der regulierten Seite der Grenze aus Wann Schwärzen nicht funktioniert, mit derselben Mechanik wie bei der Identitätsprüfung der Bank. Überall sonst nicht.
Zwei Prüfungen in einem Formular
Diesen Satz brauchen die meisten Leserinnen und Leser am dringendsten: Identitätsprüfung und Bonitätsprüfung sind zwei verschiedene Anfragen, die zufällig im selben Formular stehen.
Die Bonitätsprüfung — bei Handyvertrag, Internetanschluss und Stromvertrag gleichermaßen — läuft über Name, Anschrift und Geburtsdatum. Mehr wird an die Auskunftei nicht übermittelt, und ein Bild Ihres Dokuments braucht sie nicht. Welche Daten dort über Sie liegen und wie Sie sie einsehen, steht in SCHUFA-Auskunft: brauche ich dafür eine Ausweiskopie?.
Die Identitätsprüfung ist die andere Frage: dass die Person hinter diesen Daten wirklich Sie sind. Manchmal hat sie eine gesetzliche Grundlage, siehe oben. Oft ist sie erfüllt, wenn jemand das Dokument ansieht, statt es zu fotografieren. Und in Deutschland kommt hinzu: Nach § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz muss jede Kopie eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
Im Laden oder online — nicht dasselbe
Im Shop sieht eine Mitarbeiterin das Dokument an, tippt die Daten ein und gibt es zurück. Übrig bleiben erfasste Felder. Online ist die Aufnahme dagegen eine Datei, und Dateien werden kopiert, gesichert und irgendwann Teil eines Datenlecks.
Läuft der Vorgang online, sind drei Fragen angemessen — dieselben wie in Darf eine Firma die Ausweiskopie speichern?:
- Wird das Bild nach der Freischaltung gelöscht oder bleiben nur die ausgelesenen Daten?
- Wenn es bleibt: wie lange, und auf welcher Rechtsgrundlage?
- Ist die Prüfung an einen Ident-Dienstleister ausgelagert? Dann liegt Ihr Dokument bei einem zweiten Unternehmen.
Warum ausgerechnet ein Mobilfunkanbieter ein schlechter Ort dafür ist
Hier liegt der eigentliche Grund für diesen Ratgeber. Beim SIM-Swapping überredet jemand Ihren Anbieter, die Rufnummer auf eine fremde SIM zu übertragen — per Hotline, im Shop oder über eine Portierung. Technisch wird nichts geknackt; es ist Social Engineering, und es funktioniert, wenn die anrufende Person genug persönliche Details aufsagen kann, um wie die Anschlussinhaberin zu klingen. Eine scharfe Kopie Ihres Ausweises liefert fast alle auf einmal: den vollständigen Namen in amtlicher Schreibweise, Geburtsdatum, Dokumentennummer, Staatsangehörigkeit, oft die Anschrift.
Der Gewinn ist nicht die Rufnummer, sondern dass SMS-Codes mit ihr wandern: erst die Bank, dann das E-Mail-Konto, dann alles, was sich über das E-Mail-Konto zurücksetzen lässt. Deshalb ist ein Telekommunikationsanbieter einer der ungünstigsten Orte für ein vollständiges Bild Ihres Dokuments — auch dort, wo die Herausgabe völlig rechtmäßig ist.
Drei Gegenmaßnahmen, nach Wirksamkeit sortiert:
- Kundenkennwort hinterlegen, das bei SIM-Tausch und Portierung abgefragt wird. Fast alle Anbieter bieten es an, kaum jemand verlangt es.
- Zwei-Faktor-Anmeldung weg von der SMS, mindestens für E-Mail und Bank. Eine Authenticator-App oder ein Passkey zieht nicht mit der Rufnummer um.
- Plötzlichen Netzverlust als Vorfall behandeln, nicht als Störung, und sofort beim Anbieter anrufen. Das ist in der Regel das einzige Signal, das Sie bekommen.
Ist eine Kopie bereits abgeflossen, arbeiten Sie Ausweiskopie ungeschwärzt verschickt — was jetzt? durch.
Österreich und die Schweiz
Österreich ist strenger als Deutschland: Anonyme SIM-Karten gibt es seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr, und zwar für Wertkarten wie für Verträge. Erfasst werden Name, akademischer Grad und Geburtsdatum; welche Ident-Verfahren zulässig sind, regelt die Identifikationsverordnung, von der Vorlage des Ausweises im Shop bis zur Bestätigung durch eine Bank, bei der Sie bereits identifiziert sind. Die Regulierungsbehörde RTR stellt das im Detail dar.
Die Schweiz geht am weitesten. Art. 20a der VÜPF verlangt seit dem 1. Januar 2024, dass der Identitätsnachweis bei Mobilfunkdiensten durch Vorzeigen eines gültigen Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines Ausländerausweises erbracht wird — und dass die Anbieterin oder die Wiederverkäuferin vom Originaldokument eine gut lesbare elektronische Kopie erstellt. Diese Kopie ist bis sechs Monate nach Ende der Kundenbeziehung aufzubewahren. Dort ist Schwärzen also definitiv kein Weg — die Schweiz ist damit der einzige der drei Staaten, der die Ausweiskopie beim Mobilfunkanbieter ausdrücklich anordnet.
Strom, Gas, Wasser, Internet: der klare Schwärz-Fall
Versorger haben keinerlei Registrierungspflicht. Für einen Vertrag oder einen Umzug braucht es Zählernummer beziehungsweise Marktlokation, Name und Anschrift, Geburtsdatum für die Bonität und eine Bankverbindung. Nichts davon setzt ein Bild Ihres Dokuments voraus.
Also: Dokumentennummer, maschinenlesbare Zone und Unterschrift verdecken, Name und Lichtbild lesbar lassen, das Geburtsdatum als Formularfeld angeben und ein Wasserzeichen mit Anbieter und Datum setzen.
Wer fragt, und was Sie schicken
| Wer fragt | Ist ein Dokumentbild gesetzlich vorgeschrieben? | Was Sie schicken |
|---|---|---|
| Prepaid-SIM in Deutschland | Prüfung am Dokument ja, gespeicherte Kopie nein | Vollständiges Dokument im Shop oder im offiziellen Ident-Verfahren — nie per E-Mail |
| Prepaid und Vertrag in Österreich | Registrierung ja, Verfahren nach Identifikationsverordnung | Vollständiges Dokument im zugelassenen Verfahren |
| Jeder Mobilfunkanschluss in der Schweiz | Ja — eine lesbare Kopie ist vorgeschrieben | Vollständiges Dokument, nur über den offiziellen Kanal |
| Vertragsmobilfunk in Deutschland | Nein | Geschwärzte Kopie mit Wasserzeichen, dazu Name, Anschrift, Geburtsdatum |
| Strom, Gas, Wasser, Internet | Nein | Geschwärzte Kopie mit Wasserzeichen |
| E-Mail oder WhatsApp „von Ihrem Anbieter“ | Nein — als Betrug behandeln | Nichts; öffnen Sie selbst die App oder gehen Sie in den Shop |
Die letzte Zeile ist wichtiger, als sie aussieht. Wie bei Banken stammen die meisten gestohlenen Ausweiskopien nicht aus dem echten Vorgang, sondern aus einer überzeugenden Nachahmung davon.
Wenn Sie in der unteren Hälfte dieser Tabelle stehen, verdeckt Anonymize my ID die Felder und setzt das Wasserzeichen in etwa einer Minute, vollständig auf Ihrem Handy und ohne Upload. Welches Feld auf welcher Seite sitzt, steht in Ausweis oder Reisepass schwärzen.
Vier Fragen, bevor Sie einem Anbieter eine Ausweiskopie schicken
- Geht es um die Identität oder um die Bonität? Beides steht in einem Formular und ist nicht dasselbe. Die Bonitätsprüfung läuft über Name, Anschrift und Geburtsdatum. Geben Sie diese als Formularfelder an und behandeln Sie die Anforderung eines Dokumentbildes als eigene Frage, die sich selbst begründen muss.
- Verlangt ein Gesetz das Bild oder nur die Daten? Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage. Bei Prepaid muss das Dokument geprüft werden, eine gespeicherte Kopie schreibt das TKG aber nicht vor. Beim Versorger gibt es überhaupt keine Registrierungspflicht.
- Wer behält die Kopie, und wie lange? Fragen Sie, ob das Bild nach der Freischaltung gelöscht wird und ob die Prüfung an einen Ident-Dienstleister ausgelagert ist. Wenn ja, speichert ein zweites Unternehmen Ihr Dokument — mit eigener Aufbewahrungsfrist und eigener Angriffsfläche.
- Sichern Sie die Rufnummer, bevor Sie etwas schicken. Hinterlegen Sie beim Anbieter ein Kundenkennwort für SIM-Tausch und Portierung und stellen Sie die Zwei-Faktor-Anmeldung von Bank und E-Mail von SMS auf eine Authenticator-App um. Vorher, damit aus einer abgeflossenen Kopie keine Übernahme wird.
Häufige Fragen
Braucht ein Mobilfunkanbieter eine Kopie meines Ausweises?
Er braucht eine Identifizierung, nicht zwingend eine Kopie. § 172 Abs. 2 TKG verpflichtet Anbieter von Prepaid-Diensten, Name und Geburtsdatum vor der Freischaltung anhand eines Ausweisdokuments zu überprüfen. Ob daraus ein gespeichertes Bild wird, ist eine Frage des gewählten Verfahrens, nicht des Gesetzes — in der Schweiz ist das anders, dort ist die Kopie vorgeschrieben.
Darf ich für eine Prepaid-SIM eine geschwärzte Kopie schicken?
Nein. Überprüft werden Name und Geburtsdatum anhand des Dokuments, und die Ausweisnummer gehört zu den erfassten Daten. Ein schwarzer Balken darüber ist ein fehlendes Feld, und die Freischaltung scheitert. Erledigen Sie das im Laden oder im offiziellen Ident-Verfahren des Anbieters mit dem unveränderten Dokument.
Und beim Strom-, Gas- oder Internetvertrag?
Dort gibt es keine Registrierungspflicht. Gebraucht werden Name, Anschrift, Geburtsdatum für die Bonitätsprüfung, Zählernummer beziehungsweise Marktlokation und eine Bankverbindung. Eine Ausweiskopie ist dafür nicht erforderlich, und was nicht erforderlich ist, dürfen Sie nach dem Grundsatz der Datenminimierung schwärzen.
Was ist SIM-Swapping und was hat meine Ausweiskopie damit zu tun?
Beim SIM-Swapping überredet jemand den Anbieter, Ihre Rufnummer auf eine fremde SIM umzuziehen — meist per Hotline oder im Shop. Das gelingt, wenn die anrufende Person überzeugende persönliche Daten aufsagen kann, und genau die liefert eine scharfe Ausweiskopie gebündelt: Name, Geburtsdatum, Dokumentennummer, Staatsangehörigkeit. Mit der Rufnummer wandern die SMS-Codes Ihrer Bank mit.
Gilt das in Österreich und der Schweiz genauso?
Nein, dort ist es strenger. In Österreich sind anonyme SIM-Karten seit 2019 nicht mehr zulässig, und die Registrierung gilt für Wertkarten wie für Verträge. In der Schweiz verlangt Art. 20a VÜPF seit 1. Januar 2024, dass die Anbieterin oder die Wiederverkäuferin eine gut lesbare elektronische Kopie des Originaldokuments erstellt. Schwärzen scheitert dort also sicher.