Für die Bank können Sie den Ausweis nicht schwärzen

§ 8 GwG verlangt die vollständige Kopie. Die eigentliche Fähigkeit hier ist, eine echte Anfrage von einer gefälschten zu unterscheiden.

Kurze Antwort

Nein. Ein Konto zu eröffnen oder zu behalten ist eine regulierte Identitätsprüfung, und § 8 Abs. 2 Geldwäschegesetz verlangt ausdrücklich, das vorgelegte Dokument vollständig zu kopieren oder vollständig digital zu erfassen. Eine geschwärzte Kopie oder ein Wasserzeichen quer über die Datenseite lässt die Prüfung scheitern — Sie werden schlicht erneut aufgefordert. Schicken Sie das vollständige Dokument über die App oder das Portal der Bank und richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Frage, die wirklich zählt: ob die Anfrage überhaupt von Ihrer Bank kam.
  • Schwärzen funktioniert hier nicht. § 8 GwG verlangt die vollständige Kopie; ein verdecktes Feld ist eine gescheiterte Prüfung.
  • Ein Wasserzeichen hilft ebenfalls nicht — ein KYC-System liest Felder, und eine Schicht darüber ist ein Lesefehler, kein Schutz.
  • Das eigentliche Risiko ist die gefälschte Anfrage. Eine echte Legitimation läuft in der App der Bank und wird von Ihnen gestartet, nie von einer eingehenden Nachricht.
  • Fünf Jahre, dann Vernichtung: § 8 Abs. 4 GwG regelt die Aufbewahrung — die Kopie liegt nicht einfach für immer im System.

Diese Website hilft Ihnen dabei, Ausweise zu schwärzen. Deshalb gehört auch die ehrliche Grenze dazu: bei einer Bank ist Schwärzen das falsche Werkzeug, und es wird nicht funktionieren.

Warum das vollständige Dokument, und nichts weniger

Ein Konto zu eröffnen oder offen zu halten ist eine regulierte Identitätsprüfung — KYC, Teil der europäischen Geldwäschebekämpfung. Die Pflicht liegt bei der Bank, nicht bei Ihnen, und in Deutschland ist sie ungewöhnlich deutlich formuliert: § 8 Abs. 2 GwG verlangt, das vorgelegte Dokument vollständig zu kopieren oder vollständig digital zu erfassen.

Ein Prüfsystem liest die Felder — Name, Geburtsdatum, Dokumentennummer, Gültigkeit, oft die maschinenlesbare Zone — und gleicht das Lichtbild häufig mit einer Live-Aufnahme Ihres Gesichts ab. Schwarze Balken darüber sind keine Datenschutzeinstellung, sondern ein Lesefehler. Dasselbe gilt für ein Wasserzeichen quer über die Datenseite, das manche Erfassungssysteme als Manipulationshinweis werten.

Eine clevere Teilvariante davon gibt es nicht. Die Prüfung braucht das Dokument.

Im Gegenzug ist die Aufbewahrung geregelt: Nach § 8 Abs. 4 GwG sind die Aufzeichnungen fünf Jahre aufzubewahren und danach unverzüglich zu vernichten. Wenn Ihnen jemand sagt, die Kopie liege „einfach im System“, ist das keine korrekte Beschreibung der Rechtslage.

Was stattdessen zu tun ist

Was hier wirklich schützenswert ist, sind nicht welche Felder die Bank sieht. Es ist die Frage, ob die Anfrage überhaupt von Ihrer Bank kam — denn den Legitimationsschritt einer Bank nachzuahmen ist einer der häufigsten Wege, an vollständige Ausweiskopien zu kommen.

  1. Starten Sie das Verfahren selbst. Öffnen Sie die App der Bank oder tippen Sie die Adresse von Hand. Eine tatsächlich offene Prüfung wartet dort auf Sie.
  2. Reagieren Sie nie auf eine eingehende Nachricht. Nicht auf den Link, nicht auf die Nummer, nicht auf das „Vorgangszeichen“. Die betrügerischen Varianten dieser Anfrage sind professionell, dringlich und gut gebrandet.
  3. Rufen Sie die Nummer auf Ihrer Karte an, wenn Sie unsicher sind.
  4. Lehnen Sie E-Mail und Messenger grundsätzlich ab. Kein Verpflichteter braucht Ihren Ausweis als E-Mail-Anhang, und kein rechtmäßiges Verfahren scheitert daran, dass Sie diesen Kanal ablehnen und die App nutzen.
  5. Wenn Sie schon etwas geschickt haben, arbeiten Sie Ausweiskopie ungeschwärzt verschickt — was jetzt? durch.
App oder Portal der BankE-Mail, Anruf oder Nachricht
Wer hat es gestartet?Sie, aus dem Antrag herausDie Gegenseite
Vollständiges Dokument schicken?Ja — die Prüfung verlangt esNein — gar nichts schicken
Hilft Schwärzen?Nein, die Prüfung scheitertNein, die Anfrage selbst ist das Problem
Was tunIn der App erledigenNummer auf der Karte anrufen

PostIdent und VideoIdent sind dieselbe gesetzliche Prüfung unter anderem Namen und brauchen ebenfalls das vollständige Dokument.

Wo die Werkzeuge dieser Website hingehören

Schwärzen und Wasserzeichen sind für die lange Reihe von Anfragen ohne Aufsichtsbehörde dahinter gedacht: ein Käufer bei Kleinanzeigen, ein privater Vermieter, ein Gastgeber einer Ferienwohnung, ein Auftraggeber, der Support einer Plattform. Dort hat die fragende Seite keinerlei rechtlichen Anspruch auf Ihre Dokumentennummer, und ein verdecktes Feld kostet sie nichts. Die Grenze steht in Wann Schwärzen nicht funktioniert, die Methode in Ausweis oder Reisepass schwärzen.

Häufige Fragen

Kann ich meiner Bank eine geschwärzte Ausweiskopie schicken?

Nein. § 8 Abs. 2 GwG verpflichtet Banken, Versicherungen, Notare und Immobilienmakler dazu, das zur Identifizierung vorgelegte Dokument vollständig zu kopieren oder vollständig digital zu erfassen. Vollständig heißt vollständig: beim Personalausweis Vorder- und Rückseite, beim Reisepass die Datenseite. Ein verdecktes Feld führt dazu, dass Sie erneut aufgefordert werden.

Kann ein Wasserzeichen dazu führen, dass die Kopie abgelehnt wird?

Ja, und das Risiko lohnt sich nicht. KYC-Systeme lesen die Felder des Dokuments und gleichen das Lichtbild oft mit einer Live-Aufnahme ab; eine Schicht über der Datenseite wird als Verdeckung oder als Manipulationssignal gewertet. Nutzen Sie den Upload-Weg der Bank und schicken Sie das Dokument unverändert.

Was schützt mich dann, wenn eine Bank nach dem Ausweis fragt?

Der Kanal, nicht das Schwärzen. Eine echte Prüfung läuft in der App oder im Webportal der Bank, in einer Sitzung, die Sie selbst aus dem Antrag heraus gestartet haben. Nichts Rechtmäßiges verlangt, ein Passfoto per E-Mail oder Messenger zu schicken oder an eine Adresse zu senden, die Ihnen jemand am Telefon diktiert hat.

Jemand von meiner Bank hat mich per E-Mail um eine Ausweiskopie gebeten. Was tun?

Behandeln Sie es als Betrugsversuch, bis das Gegenteil feststeht. Antworten Sie nicht und nutzen Sie keine Nummer und keinen Link aus der Nachricht. Rufen Sie die Nummer auf Ihrer Karte oder von der offiziellen Website an und fragen Sie, ob tatsächlich ein Verfahren offen ist. Wenn ja, erledigen Sie es in der App.

Wie lange darf die Bank die Kopie aufbewahren?

Nach § 8 Abs. 4 GwG sind die Aufzeichnungen fünf Jahre aufzubewahren und danach unverzüglich zu vernichten. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endete oder die Transaktion durchgeführt wurde.

Was gilt in Österreich und der Schweiz?

Im Kern dasselbe. Österreich setzt die EU-Geldwäscherichtlinie im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz um, die Schweiz im Geldwäschereigesetz mit den zugehörigen Sorgfaltspflichten. In allen drei Ländern gilt: im geldwäscherechtlichen Verfahren gehört das vollständige Dokument dazu.