Bei Kleinanzeigen will jemand den Ausweis sehen — was tun?

Die Anfrage selbst ist das Warnsignal — und die zwei Maschen, für die sie gebraucht wird.

Kurze Antwort

Antworten Sie mit Nein. Bei einem privaten Verkauf über ein Kleinanzeigenportal gibt es praktisch nie einen legitimen Grund, warum die Gegenseite Ihren Ausweis sehen müsste — für die Zahlung nicht, für den Versand nicht, für eine „Verifizierung“ schon gar nicht. Die Anfrage selbst ist das Warnsignal, und die üblichen Nachfolgeschritte sind eine gefälschte Bezahlseite oder eine Kontoeröffnung auf Ihren Namen.
  • Es gibt keinen legitimen Grund für eine Ausweiskopie zwischen zwei Privatpersonen.
  • „Zur Verifizierung“ ist die Standardformulierung — die Verifizierung findet, wenn überhaupt, in der Plattform statt, nie im Chat.
  • Bleiben Sie im Chat der Plattform und nutzen Sie deren Bezahlfunktion; wer Sie auf WhatsApp zieht, will keinen Nachweis hinterlassen.
  • Falls Sie schon etwas geschickt haben: Löschung verlangen, Auskunftei prüfen, Anzeige erstatten.

Sie verkaufen ein Fahrrad, ein Sofa, ein Handy. Die Nachricht kommt schnell, klingt freundlich und endet mit einer Bitte, die kurz plausibel wirkt: „Können Sie mir zur Sicherheit ein Foto Ihres Personalausweises schicken?“ Manchmal mit dem Zusatz, die Plattform verlange das, manchmal mit einem Link zu einer „Verifizierung“.

Die kurze Antwort: Nein. Und anders als bei den meisten anderen Ratgebern auf dieser Seite geht es hier nicht darum, weniger zu schicken — sondern gar nichts.

Warum es keinen legitimen Grund gibt

Identifizierungspflichten treffen Unternehmen, nicht Privatpersonen. § 8 Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, Versicherungen, Notare und Immobilienmakler dazu, Kunden zu identifizieren und eine vollständige Kopie aufzubewahren. Zwischen zwei Privatleuten, die ein gebrauchtes Fahrrad tauschen, gibt es nichts Vergleichbares.

Gehen Sie die drei üblichen Begründungen durch:

  • „Für die Zahlung.“ Eine Überweisung braucht IBAN und Namen; PayPal und die Bezahlfunktionen der Portale brauchen ein Konto, das Sie selbst verifiziert haben. Keine dieser Zahlungsarten verlangt vom Gegenüber eine Ausweiskopie.
  • „Für den Versand.“ Ein Paketschein braucht eine Adresse. Mehr nicht.
  • „Für die Verifizierung der Plattform.“ Wenn eine Plattform prüft, dann in Ihrem eigenen Konto, hinter Ihrem Login — nie über eine Nachricht eines anderen Nutzers.

Die zwei Maschen dahinter

Erstens: Kontoeröffnung in Ihrem Namen. Ausweisdaten sind der Türöffner für Mobilfunkverträge, Ratenkäufe, Kryptobörsen-Anmeldungen und Konten bei Direktbanken. Besonders wertvoll wird der Datensatz, wenn zusätzlich ein Selfie dabei ist — das Paket aus Vorderseite, Rückseite und Gesicht ist genau das, was eine manuelle Prüfung anderswo akzeptiert. Warum das so ist, steht in Selfie mit dem Ausweis in der Hand.

Zweitens: der Umweg über eine gefälschte Bezahlseite. Hier ist die Ausweisanfrage nur der Einstieg. Es folgt ein Link zu einer nachgebauten „Käuferschutz“- oder „Verifizierungs“-Seite, auf der Sie Bankdaten eingeben sollen. Die Watchlist Internet in Österreich (watchlist-internet.at) und die Polizeiliche Kriminalprävention in Deutschland (polizei-beratung.de) dokumentieren beide Varianten laufend.

Was Sie stattdessen antworten

Eine sachliche Antwort reicht und beendet die meisten dieser Gespräche sofort:

„Für einen Privatverkauf gibt es keinen Grund, Ausweisdaten auszutauschen. Wir können gern über die Bezahlfunktion des Portals abwickeln oder bei Übergabe bar zahlen.“

Drei Regeln tragen den Rest:

  1. Bleiben Sie im Chat der Plattform. Wer Sie auf WhatsApp, SMS oder E-Mail zieht, will vor allem, dass kein Nachweis in der Plattform zurückbleibt.
  2. Klicken Sie keine zugesandten Links. Öffnen Sie die App oder Website selbst und sehen Sie dort nach, ob wirklich etwas zu tun ist.
  3. Melden Sie das Profil. Diese Konten arbeiten in Serie; eine Meldung kostet Sie zehn Sekunden und trifft die nächsten zwanzig Verkäufer.

Wenn ausnahmsweise doch etwas zu belegen ist

Es gibt seltene Fälle, in denen ein Nachweis sinnvoll ist — etwa bei einer teuren Übergabe, bei der beide Seiten einen Kaufvertrag mit Namen und Anschrift aufsetzen. Dann gilt: Der Vertrag hält die Angaben fest, die Sie ohnehin nennen; das Dokument wird höchstens kurz vorgezeigt, nicht kopiert. Muss es doch eine Kopie sein, gilt § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz: Sie dürfen kopieren, aber die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein — und schwärzen dürfen Sie alles, was für den Zweck nicht gebraucht wird. In der Praxis heißt das: Name und Lichtbild sichtbar, Dokumentennummer, maschinenlesbare Zone, Geburtsdatum, Unterschrift und Anschrift verdeckt.

Anonymize my ID erstellt genau diese Kopie in etwa einer Minute auf Ihrem Handy, offline und ohne Konto — die Feldliste steht in Ausweis oder Reisepass schwärzen.

Wenn Sie schon etwas geschickt haben

Kein Grund zur Panik, aber auch kein Grund, es liegen zu lassen. Verlangen Sie schriftlich die Löschung, melden Sie den Nutzer der Plattform, erstatten Sie Anzeige und prüfen Sie Ihre Auskunftei-Daten auf Anfragen, die nicht von Ihnen stammen. Die vollständige Reihenfolge steht in Ausweiskopie ungeschwärzt verschickt — was jetzt?; wie Sie an Ihre SCHUFA-Daten kommen, in SCHUFA-Auskunft: brauche ich dafür eine Ausweiskopie?.

Häufige Fragen

Darf ein Käufer bei Kleinanzeigen meinen Ausweis verlangen?

Verlangen darf jeder alles; Sie müssen nichts herausgeben. Zwischen zwei Privatpersonen gibt es für einen Kauf keine Identifizierungspflicht — die gibt es nur für regulierte Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz. Für Übergabe, Versand oder Zahlung ist keine Ausweiskopie nötig.

Der Käufer sagt, die Plattform verlange die Verifizierung. Stimmt das?

Nein. Wenn eine Plattform Ihre Identität prüfen will, tut sie das in ihrem eigenen Konto- oder Bezahlbereich, in den Sie sich einloggen — nicht dadurch, dass ein anderer Nutzer Sie im Chat um Fotos bittet oder Ihnen einen Link schickt. Öffnen Sie im Zweifel die App selbst und schauen Sie dort nach.

Was passiert mit meinem Ausweis, wenn ich ihn doch schicke?

Zwei Muster überwiegen: Die Kopie wird genutzt, um in Ihrem Namen ein Konto, einen Mobilfunkvertrag oder eine Kryptobörsen-Anmeldung zu eröffnen; oder sie wird zusammen mit einem Selfie weiterverkauft, weil dieses Paket bei manueller Prüfung anderswo durchgeht. Beides merken Sie erst, wenn Post kommt.

Und wenn ich gewerblich verkaufe?

Dann gelten Impressumspflicht und gegebenenfalls Meldepflichten der Plattform gegenüber dem Finanzamt — das sind Angaben, die Sie der Plattform machen, nicht Ihrem Käufer. Auch dann hat der Käufer keinen Anspruch auf eine Ausweiskopie.

Ich habe schon eine Kopie geschickt — was jetzt?

Verlangen Sie schriftlich die Löschung, melden Sie den Nutzer der Plattform, erstatten Sie Anzeige und prüfen Sie Ihre SCHUFA-Datenkopie auf Anfragen, die Sie nicht gestellt haben. Die vollständige Reihenfolge steht im Ratgeber zur ungeschwärzt verschickten Ausweiskopie.