SCHUFA-Auskunft: brauche ich dafür eine Ausweiskopie?
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO — und wie viel Ausweis dafür wirklich nötig ist.
Kurze Antwort
- Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos — einmal pro Anlass, nicht als kostenpflichtiges Produkt getarnt.
- Identitätsprüfung ja, vollständige Kopie nein. Sichtbar bleiben muss nur, was mit den gespeicherten Daten abgeglichen wird.
- Nach der Auskunft ist die Kopie zu löschen — der Zweck ist mit der Antwort erfüllt.
- Der datensparsamste Weg ist die Online-Ausweisfunktion, wo sie angeboten wird: kein Bild, nur die nötigen Datenfelder.
Ein Kreditantrag wurde abgelehnt, ein Vermieter will eine Bonitätsauskunft, oder Sie wollen nach einem Datenleck einfach wissen, was über Sie gespeichert ist. Der Weg dahin ist die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO — und die erste Hürde ist regelmäßig die Frage, wie Sie sich dafür ausweisen.
Was Ihnen zusteht
Art. 15 Abs. 3 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf eine Kopie der zu Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten — kostenlos. Bei einer Auskunftei umfasst das:
- die gespeicherten Daten selbst,
- deren Herkunft und die Empfänger, an die sie übermittelt wurden,
- die Speicherdauer,
- und, soweit einschlägig, Angaben zur automatisierten Entscheidungsfindung. Für das Scoring in Deutschland ist § 31 Bundesdatenschutzgesetz der Rahmen.
Daneben verkaufen Auskunfteien kostenpflichtige Produkte — Zertifikate, Online-Zugänge, Bonitätsauskünfte für Vermieter. Die brauchen Sie nicht, wenn Sie nur sehen wollen, was gespeichert ist. Die Datenkopie ist die kostenlose Variante, und sie ist die vollständigere.
Warum überhaupt ein Identitätsnachweis?
Weil das Auskunftsrecht sonst zum Werkzeug für Fremde würde. Wer Ihre Daten anfordert, könnte auch jemand anders sein — und eine Auskunftei, die Ihre Bonitätsdaten an den Falschen schickt, verletzt Ihre Rechte, statt sie zu erfüllen. Ein Identitätsnachweis ist deshalb zulässig.
Zulässig heißt aber nicht unbegrenzt. Der Nachweis muss erforderlich sein, und erforderlich ist nur, was die Auskunftei tatsächlich mit ihren Datensätzen abgleicht. Das sind in aller Regel drei Felder: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Die österreichische Datenschutzbehörde hat für Auskunftsverfahren ausdrücklich festgehalten, dass der Zweck einer zur Identitätsprüfung übermittelten Ausweiskopie mit der Erteilung der Auskunft entfällt — und die Kopie danach zu löschen ist.
Was Sie schwärzen dürfen
| Feld | Für den Abgleich nötig? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Name und Vornamen | Ja | Sichtbar lassen |
| Anschrift (Rückseite) | Ja | Sichtbar lassen |
| Geburtsdatum | Ja | Sichtbar lassen |
| Lichtbild | Nein — niemand vergleicht Ihr Gesicht | Verdecken |
| Dokumentennummer | Nein | Verdecken |
| Maschinenlesbare Zone | Nein | Verdecken |
| Zugangsnummer (CAN), Seriennummer | Nein | Verdecken |
| Größe, Augenfarbe, Behörde | Nein | Verdecken |
| Unterschrift | Nein | Verdecken |
Das ist einer der wenigen Fälle, in denen Sie das Lichtbild ruhig mit verdecken können: Es wird niemand mit Ihrem Gesicht abgeglichen, sondern nur ein Datensatz mit einem anderen.
Setzen Sie zusätzlich ein Wasserzeichen — „Kopie, nur für die Auskunft nach Art. 15 DSGVO, [Datum]“ —, das die Kopie an genau diesen Zweck bindet. In Deutschland verlangt § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz die Erkennbarkeit als Kopie ohnehin, und ein zweckgebundenes Wasserzeichen ist gleichzeitig Ihr Beleg, wofür Sie sie herausgegeben haben. Wie es aufgebaut sein sollte, steht in Wasserzeichen auf einer Ausweiskopie.
Der datensparsamste Weg
Wo eine Auskunftei die Online-Ausweisfunktion anbietet, ist das die beste Variante: Es entsteht kein Bild Ihres Dokuments, sondern es werden nur die Datenfelder übertragen, für die ein Berechtigungszertifikat vorliegt. Wie dieses Verfahren im Vergleich zu PostIdent und VideoIdent funktioniert, steht in PostIdent und VideoIdent.
Nach der Auskunft
Zwei Dinge lohnen sich, sobald die Antwort da ist:
- Prüfen Sie die Einträge auf Anfragen, Verträge oder Konten, die Sie nicht kennen. Genau das ist das Frühwarnsystem, wenn eine Ausweiskopie einmal in falsche Hände geraten ist — siehe Ausweiskopie ungeschwärzt verschickt — was jetzt?.
- Verlangen Sie die Löschung Ihrer Ausweiskopie, wenn Sie eine geschickt haben. Der Zweck ist erfüllt; eine Aufbewahrung darüber hinaus ist nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO nicht gedeckt. Die Formulierung finden Sie in Darf eine Firma die Ausweiskopie speichern?.
Die Kopie selbst bereiten Sie in etwa einer Minute vor: Anonymize my ID verdeckt die Felder oben und setzt das Wasserzeichen vollständig auf Ihrem Handy — ohne Konto, ohne Upload, ohne dass das Original irgendwo landet. Die vollständige Methode steht in Ausweis oder Reisepass schwärzen.
Häufige Fragen
Ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kostenlos. Sie umfasst die zu Ihnen gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger. Daneben gibt es kostenpflichtige Produkte mit Zertifikat oder Online-Zugang — die brauchen Sie für die reine Einsicht nicht.
Muss ich für die Auskunft eine Ausweiskopie schicken?
Eine Auskunftei darf sich vergewissern, dass sie Ihre Daten an Sie und nicht an einen Dritten herausgibt. Dafür genügt in aller Regel der Abgleich von Name, Anschrift und Geburtsdatum. Weitere Felder sind für diesen Zweck nicht erforderlich, und was nicht erforderlich ist, dürfen Sie nach dem Grundsatz der Datenminimierung verdecken.
Was darf ich auf der Kopie schwärzen?
Dokumentennummer, maschinenlesbare Zone, Zugangsnummer (CAN) und Seriennummer, Unterschrift, Größe, Augenfarbe, ausstellende Behörde und in der Regel auch das Lichtbild. Sichtbar bleiben Name, Anschrift und Geburtsdatum — die Felder, die tatsächlich abgeglichen werden.
Wie lange darf die Auskunftei meine Ausweiskopie behalten?
Der Zweck ist die Identitätsprüfung, und er endet mit der Erteilung der Auskunft. Danach ist die Kopie zu löschen. Die österreichische Datenschutzbehörde hat genau das für Auskunftsverfahren entschieden; für Deutschland folgt dasselbe aus Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Und in Österreich und der Schweiz?
Dieselbe Logik. In Österreich stellen KSV1870 und CRIF die Auskunft nach Art. 15 DSGVO bereit, in der Schweiz ZEK und CRIF nach dem revidierten Datenschutzgesetz. Auch dort gilt: Identitätsprüfung ja, vollständige Ausweiskopie in der Regel nein.